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Überschussleistung


Sterbegeldversicherung bei der Höchster Sterbekasse VVaG

Alle drei Jahre wird durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen die Vermögenslage der Sterbekasse geprüft.


Verwendung des Überschusses

Ein sich danach ergebender Überschuss wird zunächst für einen höchstens 30-prozentigen Gewinnzuschlag auf das satzungsgemäße Sterbegeld und ein Kindersterbegeld verwendet.

Der restliche Überschuss dient zur Erhöhung der Sterbegeldleistungen bis zum Höchstbetrag gemäß § 2 der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung und dann zur Verkürzung der Beitragszahlungsdauer.


Wichtige Hinweise

In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Überschüsse und/oder das Bestehen von Bewertungsreserven.

Überschüsse können nicht garantiert werden, da diese von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten, den Verwaltungskosten*) und den Sterbehäufigkeiten abhängig sind.

Vergleichbares gilt für Bewertungsreserven in den Kapitalanlagen, deren Höhe von der zukünftigen Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängig ist und deshalb vor Eintritt des Versicherungsfalles nicht endgültig mitgeteilt werden können.

*) Die Verwaltungskosten sind für Beitragszeiten mit 4 % der Beiträge und für die Abwicklung von Versicherungsfällen mit 3 % des Sterbegeldes kalkuliert.