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Leistungsumfang


Sterbegeldversicherung bei der Höchster Sterbekasse VVaG

Die Höhe der Begräbniskosten kann regional sehr unterschiedlich ausfallen.

Das gesetzliche Sterbegeld (Krankenkassenzuschuss) wurde schon vor langer Zeit abgeschafft, während die Bestattungskosten ständig steigen.

Beispiel - Kostenaufstellung einer Bestattung
Kosten einer durchschnittlichen Bestattung 5.000,00 €
Zuschuss der Krankenkasse 0,00 €
Sterbegeldversicherungsumme 4.000,00 €
Verbleibende Kosten 1.000,00 €


Leistungsanspruch

Nach einer Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten besteht Anspruch auf Sterbegeldleistungen. Die Wartezeit entfällt bei Tod durch Unfall.

In den übrigen Fällen des Todes während der Wartezeit wird an die Erben des verstorbenen Mitgliedes eine Beitragsrückerstattung gewährt.

Die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung sind grds. einkommensteuerfrei.

Bei Auszahlung des Sterbegeldes an einen Bezugsberechtigten kann diese Zahlung der Erbschaftssteuer unterliegen.


Austrittsvergütung

Scheidet das Mitglied zu seinen Lebzeiten nach einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren aus der Kasse aus, wird eine Rückerstattung von 95 % der individuellen geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung gewährt.

Die während der Erlebensphase gezahlte Austrittsvergütung kann gegebenenfalls steuerpflichtig sein.